Mit Cannabis und Medikamenten am Steuer: Apotheker klären auf und warnen

Der berauschende Wirkstoff der Cannabis-Pflanze Tetrahydrocannabinol (THC) kann unter anderem beruhigend wirken, aber auch euphorisch machen und die Aufmerksamkeit deutlich einschränken. 
Seit Ende August gilt daher beim Autofahren ein neuer Grenzwert für THC. Dieser dient dazu, nach der Teillegalisierung von Cannabis die Verkehrssicherheit weiter zu gewährleisten. 
Apothekerinnen und Apotheker sehen die Regelung allerdings kritisch, da die passenden Messgeräte für die Polizei noch fehlen und mit dem zur Verfügung stehenden Schnelltest nur festgestellt werden kann, ob Cannabiskonsum vorliegt oder nicht. 
Insbesondere warnen Apothekerinnen und Apotheker vor Cannabiskonsum bei gleichzeitiger Einnahme von Medikamenten.

Der von der Bundesregierung neu beschlossene Grenz-wert liegt bei 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blut. 
Laut Einschätzung eines Expertengremiums sei dieser vergleichbar mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille. 
Bei Überschreiten des Grenzwertes ist das sichere Führen von Fahrzeugen nicht mehr hinreichend gewährleistet.
Für Fahranfänger gilt während der zweijährigen Führer- schein-Probezeit allerdings ein absolutes Cannabis- verbot, ebenso für Personen unter 21 Jahren. 
Darüber hinaus ist es für Autofahrer absolut verboten, sowohl Cannabis als auch Alkohol zu konsumieren

Riskanter Mix: Cannabis und Medikamente

Vor allem in Kombination mit Medikamenten kann sich Cannabiskonsum erheblich auf die Fahrtüchtigkeit auswirken. Denn durch Cannabiskonsum, insbesondere das Rauchen von Cannabis, werden Leberenzyme beeinflusst,
die die Wirkung vieler Arzneimittel verstärken oder abschwächen können. 
Wie riskant ein solcher Mix sein kann, verdeutlicht bereits die Tatsache, dass einige Arzneistoffe schon alleine ohne die Beteiligung von Cannabis die Teilnahme am Straßenverkehr negativ beeinflussen können. 
Das betrifft sowohl verschreibungspflichtige Medikamente als auch solche, die man ohne Rezept bekommen kann. Dazu zählen zum Beispiel Schlaf- und Beruhigungsmittel, Allergie-tabletten,
aber auch manche Hustenmedikamente oder Mittel gegen Schmerzen.
Im Gegensatz zum Alkohol kann Cannabis die Wirkung von Arzneimitteln aber über einen längeren Zeitraum beeinflussen. 
Das gilt insbesondere, wenn man in der Woche mehr als zweimal Cannabis konsumiert. Deshalb sollten sich gerade chronisch Kranke informieren, ob sich beim Cannabiskonsum Wechselwirkungen mit eingenommen Medikamenten ergeben können.

Nulltoleranz für Cannabis am Steuer

Wie bleibt man im Straßenverkehr sicher? Welche Kombinationen sollten besser vermieden werden? Als Arzneimittelexperten können Apothekerinnen und Apotheker kompetent über diese Fragen sowie die Risiken, die eine Kombination von Medikamenten mit Cannabis mit sich bringt, aufklären.
Diese Art von Beratung in der Apotheke vor Ort ist ein wichtiger Baustein für mehr Patientensicherheit.
Übrigens: Auch unterhalb des gesetzlichen Grenzwertes von THC kommt es mitunter zu einer Einschränkung der Konzentration und Aufmerksamkeit sowie einer verlängerten Reaktions- und Entscheidungszeit.
Das kann zu einer riskanten Fahrweise führen. Auffälliges Fahrverhalten mit nachgewiesenem Rauschmittelkonsum kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. 
Viele Apothekerinnen und Apotheker sprechen sich daher für eine Nulltoleranz für Cannabis am Steuer aus.

Bei Verstoß drohen Bußgeld und Fahrverbot

Wer gegen den neuen Grenzwert verstößt, riskiert ein Bußgeld von 500 Euro und ein Fahrverbot für einen Monat. 
Autofahrer, die Cannabis sowie Alkohol konsumieren und sich dann hinters Steuer setzen, müssen sogar mit einem Bußgeld von in der Regel 1.000 Euro rechnen.

© Apothekerverband Nordrhein e.V. in Kooperation mit der Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH

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